Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden (7 x 5 Stunden) vor.

Die Weiterbildung umfasst folgende drei Kenntnisbereiche:

Bereich 1: Verbesserung des Fahrverhaltens und Sicherheitsregeln

1.1 Kinematische Kette

1.2 Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges

1.3 Optimierung des Kraftstoffverbrauchs

1.4 Ladungssicherung LKW

1.5 Sicherheit und Komfort der Fahrgäste (Klasse D)

1.6. Ladungssicherung Bus (Klasse D)

 

Bereich 2: Anwendung der rechtlichen Vorschriften

2.1 Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften

2.2 Vorschriften für den Güterkraftverkehr

2.3 Vorschriften für den Personenverkehr (Klasse D)

 

Bereich 3: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

3.1 Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

3.2 Kriminalität der Schleusung von illegal Einwandernden

3.3 Vorbeugung von Gesundheitsschäden

3.4 Physische und Psychische Gesundheit

3.5 Verhalten bei Notfällen

3.6 Vertretung des Unternehmens nach außen

3.7 Wirtschaftliches Umfeld des Güterkraftverkehrs und Marktordnung

3.8 Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs und Marktordnung (Klasse D)

 

Kosten:

Die Kosten für die Schulungen belaufen sich auf 95,- € pro Person und Schulung (7 Stunden). (Diese Schulungen sind nach § 4 Nr. 21 Buchst. UstG steuerfrei.)

Ab einer Gruppengröße von 10 Personen können Sie auch eine individuelle Schulung buchen. Hier sind auch Gruppenpreise möglich.

Ansprechpartner
© Früchte Jork

Ansprechpartner

Stefan Sutter

E-Mail:        info@alvi-isny.de
Telefon:     07562 9744-166

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Weiterbildung nach dem BKrFQG
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