Beschleunigte Grundqualifikation

Die Grundqualifikation ist für beruflich tätiges Fahrpersonal zu ihrer Fahrerlaubnis notwendig um Ihren Beruf ausüben zu dürfen. Personen die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben, sind davon ausgenommen.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre (Mindestalter muss zum Prüfungszeitpunkt erreicht sein)
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Inhalte:

  • Nutzfahrzeugtechnik
  • Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit
  • Gesundheitsschutz
  • Güterbeförderung
  • Güterkraftverkehrsmarkt
  • Fahrperfektion

Gültigkeit:

Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren.

Abschluss:

Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrtbundesamt und damit verbunden der Erhalt eines Fahrerqualifizierungsnachweises mit der Schlüsselzahl 95.

Weiterbildung nach dem BKrFQG

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) sieht alle fünf Jahre eine BKF-Weiterbildung für Fahrpersonal im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr im Umfang von 35 Stunden (7 x 5 Stunden) vor.

Die Weiterbildung umfasst folgende drei Kenntnisbereiche:

Bereich 1: Verbesserung des Fahrverhaltens und Sicherheitsregeln

1.1 Kinematische Kette

1.2 Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges

1.3 Optimierung des Kraftstoffverbrauchs

1.4 Ladungssicherung LKW

1.5 Sicherheit und Komfort der Fahrgäste (Klasse D)

1.6. Ladungssicherung Bus (Klasse D)

 

Bereich 2: Anwendung der rechtlichen Vorschriften

2.1 Sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften

2.2 Vorschriften für den Güterkraftverkehr

2.3 Vorschriften für den Personenverkehr (Klasse D)

 

Bereich 3: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik

3.1 Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle

3.2 Kriminalität der Schleusung von illegal Einwandernden

3.3 Vorbeugung von Gesundheitsschäden

3.4 Physische und Psychische Gesundheit

3.5 Verhalten bei Notfällen

3.6 Vertretung des Unternehmens nach außen

3.7 Wirtschaftliches Umfeld des Güterkraftverkehrs und Marktordnung

3.8 Wirtschaftliches Umfeld des Personenverkehrs und Marktordnung (Klasse D)

 

Kosten:

Die Kosten für die Schulungen belaufen sich auf 95,- € pro Person und Schulung (7 Stunden). (Diese Schulungen sind nach § 4 Nr. 21 Buchst. UstG steuerfrei.)

Ab einer Gruppengröße von 10 Personen können Sie auch eine individuelle Schulung buchen. Hier sind auch Gruppenpreise möglich.

Führerscheine

Klasse CLKW über 3,5t zulässiger Gesamtmasse
Voraussetzungen

Mindestalter 21 Jahre (in Ausnahmefällen 18 Jahre)

Vorbesitz Klasse B

Theorie

6 Doppelstunden Grundstoff a 90 Minuten

10 Doppelstunden spezifischen Stoff a 90 Minuten

Praxis

5 Stunden Überlandfahrt a 45 Minuten

3 Stunden Nachtfahrt a 45 Minuten

2 Stunden Autobahnfahrt a 45 Minuten

Übungsfahrten nach Bedarf

 Klasse CELKW mit Anhänger über 750 kg
Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre

Vorbesitz Klasse C

Theorie:

6 Doppelstunden Grundstoff a 90 Minuten

4 Doppelstunden spezifischen Stoff a 90 Minuten

Praxis:

5 Stunden Überlandfahrt a 45 Minuten

3 Stunden Nachtfahrt a 45 Minuten

2 Stunden Autobahnfahrt a 45 Minuten

Übungsfahrten nach Bedarf 

 Klasse C und CE in einem Ausbildungsgang 
Voraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre

Vorbesitz Klasse B

Praxis: 
Klasse C

3 Stunden Überlandfahrt a 45 Minuten

1 Stunde Autobahnfahrt a 45 Minuten

Übungsfahrten nach Bedarf

Klasse CE

5 Stunden Überlandfahrt a 45 Minuten

3 Stunden Nachtfahrt a 45 Minuten

2 Stunden Autobahnfahrt a 45 Minuten

Übungsfahrten nach Bedarf

  
 Klasse BEPKW mit Anhänger über 750 kg und max. 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse
Voraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre (17 bei begleitendem Fahren) 

Vorbesitz Klasse B

Theorie:keine Theorieausbildung und keine Prüfung
Praxis:

3 Stunden Überlandfahrt a 45 Minuten

1 Stunde Nachtfahrt a 45 Minuten

1 Stunde Autobahnfahrt a 45 Minuten

Übungsfahrten nach Bedarf

 Klasse B96PKW mit Anhänger mit mehr als 3.500 kg und max. 4.250 kg zulässiger Gesamtmasse
Voraussetzungen:

Mindestalter 18 Jahre

Vorbesitz Klasse B

Theorie:

2,5 Stunden a 60 Minuten

keine Prüfung

Praxis:

3,5 Stunden Übungen a 60 Minuten

1 Stunde Fahren a 60 Minuten

keine Prüfung

Klasse TTraktor bis 60 km/h
Voraussetzungen:Mindestalter 16 Jahre
Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff a 90 Minuten

(6 Doppelstunden bei Erweiterung)

6 Doppelstunden spezifischen Stoff a 90 Minuten

Praxis:keine Pflichtausbildung, Übungsstunden nach Bedarf
Klasse LTraktor bis 40 km/h mit Anhänger bis 25 km/h
Voraussetzungen:Mindestalter 16 Jahre
Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff a 90 Minuten

2 Doppelstunden spezifischen Stoff a 90 Minuten

Praxis:nur Theorieprüfung

Gabelstaplerschein und jährliche Schulungen

Qualifizierungen:

  • Eignungsfeststellung für Gabelstapler
  • Ausbildung Gabelstapler nach DGUV 308-001 – Bedienung von Frontgabelstapler und Mitgänger Flurförderzeuge mit Mitfahrgelegenheit (Stufe1) sowie Schubmasterstapler,
  • Ausbildung Gabelstapler nach DGUV 308-009 – Hubarbeitsbühnen (Stufe 2a und 2b)
  • Jährliche Unterweisung für Gabelstapler ist für das Bedienen jeglicher Flurförderzeuge verpflichtend

 

Voraussetzungen: 

Mindestalter 18 Jahre. Notwendige körperliche Eignung für das Steuern eines Flurförderzeugs.

 

Eignungsfeststellung

  • Unfallverhütung
  • Betriebssicherheitsprüfung
  • Betrieb und Verkehr
  • Stapeln von Lasten
  • Standsicherheit
  • Traglastdiagramm
  • Theoretische und praktische Prüfung nach DGUV Vorschrift 68

 

Ausbildung Gabelstapler nach DGUV 308-001

  • Rechtliche Grundlagen, Unfallgeschehen
  • Aufbau und Funktion von Flurförderzeugen, Anbaugeräten und Antriebsarten
  • Standsicherheit, Umgang mit Last, Sondereinsätze
  • Betrieb allgemein, Regelmäßige Prüfung

 

Ausbildung Gabelstapler nach DGUV 308-009

  • Anbau und Wechsel von Anbaugeräten
  • Arbeiten in der Nähe von Frei-/Fahrleitungen
  • Transport, Verladung, öffentlicher Straßenverkehr, Sonderrechte
  • Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum
  • Qualifikation und Pflichten des Bedieners

 

Abschließend wird eine theoretische und praktische Prüfung absolviert.

E-Mail:        info@alvi-isny.de
Telefon:     +49 (7562) 9744-166
 

ALVI - Ausbildungszentrum Logistik und Verkehr Isny
Alemannenstraße 3-6
88316 Isny im Allgäu

KONTAKT

© Früchte Jork
slash Ausbildung & Weiterbildung slash ALVI - Ausbildungszentrum slash Inhalte der Schulungen
Jetzt bewerben