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Beschleunigte Grundqualifikation
Die Grundqualifikation ist für beruflich tätiges Fahrpersonal zu ihrer Fahrerlaubnis notwendig um Ihren Beruf ausüben zu dürfen. Personen die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben, sind davon ausgenommen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre (Mindestalter muss zum Prüfungszeitpunkt erreicht sein)
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Inhalte:
- Nutzfahrzeugtechnik
- Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit
- Gesundheitsschutz
- Güterbeförderung
- Güterkraftverkehrsmarkt
- Fahrperfektion
Gültigkeit:
Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren.
Abschluss:
Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrtbundesamt und damit verbunden der Erhalt eines Fahrerqualifizierungsnachweises mit der Schlüsselzahl 95.
Unser Team Grundqualifikation

Raphael Duncker, Stefan Sutter, Wolfgang Boneberg
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