Die Grundqualifikation ist für beruflich tätiges Fahrpersonal zu ihrer Fahrerlaubnis notwendig um Ihren Beruf ausüben zu dürfen. Personen die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben, sind davon ausgenommen.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 21 Jahre (Mindestalter muss zum Prüfungszeitpunkt erreicht sein)
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Inhalte:

  • Nutzfahrzeugtechnik
  • Arbeitsrecht und Arbeitssicherheit
  • Gesundheitsschutz
  • Güterbeförderung
  • Güterkraftverkehrsmarkt
  • Fahrperfektion

Gültigkeit:

Für beruflich tätige Kraftfahrer besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren.

Abschluss:

Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrtbundesamt und damit verbunden der Erhalt eines Fahrerqualifizierungsnachweises mit der Schlüsselzahl 95.

Unser Team Grundqualifikation

Berufskraftfahrer
Raphael Duncker, Stefan Sutter, Wolfgang Boneberg
© Früchte Jork
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Beschleunigte Grundqualifikation
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